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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Damit steckt der Verein natürlich in einem > Dilemma, denn es ist bei einem Verein ab einer > gewissen Größenordnung und einer größeren Anzahl > auswärtiger Mitglieder nicht gerade einfach, die > Zustimmung aller Mitglieder zu erhalten. Oder gibt > es doch eine Möglichkeit, einen Passus zu einer > Abmilderung dieser Mehrheiten nach § 33 Abs. 1 S. > 2 BGB zu erreichen, ohne das alle Mitglieder > einer solchen Satzungsänderung zustimmen müssen > ? > > # Leider nicht. Deswegen lautet die Empfehlung, > das schon in der Gründungssatzung zu regeln.
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