Satzung ändern Punkt Vorstand
von: Dio2001 ()
Datum: 11.10.2017
Hallo zusammen,
in unserer jetzigen Satzung heisst es zum Punkt Vorstand:
§8 Der Vorstand
Der Vorstand wird in der jährlichen Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig
a) Der Vorstand besteht aus:
- 1. Vorstand (Vorsitzende)
- 2. Vorstand (Vorsitzende)
Der 1. Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters des Vereins. Ihm obliegt die Geschäftsleitung und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
Die Vorstandschaft bleibt solange im Amt bis Nachfolger gewählt sind.
Der 2. Vorstand hat grundsätzlich die gleichen Rechte. Im Innenverhältnis wird jedoch bestimmt, dass dieser nur dann tätig werden soll, wenn der 1. Vorstand nicht handeln kann oder nicht handeln will.
b) Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
- Die gesamte Geschäftsführung des Vereins
- Die Ausführung der Beschlüsse des jährlichen Mitgliederversammlung und der Mitgliederzusammenkünfte
- Die Vertretung einzelner Mitglieder, soweit dies im Interesse des Vereins liegt und rechtlich zulässig ist.
In wichtigen Angelegenheiten, die zu Zuständigkeit der jährlichen Mitgliederversammlung gehören, hat der Vorstand selbstständig zu entscheiden, wenn die Entscheidung nicht aufgeschoben werden kann.
Der Vorstand ist grundsätzlich einzuberufen, wenn die Geschäfte dies erfordern, oder mindestens drei Vorstandsmitglieder sie beantragen. Der Vorstand ist nur bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als abgelehnt.
Bei vorliegen wichtiger Umstände kann der Vorstand Mitgliedsbeiträge ermäßigen, oder ganz erlassen, falls dies im Interesse des Billardsportes erwünscht scheint.
Der jetzige zweite Vorsitzende hat sich aus dem Vereinsgeschehen geistig längst verabschiedet, da er sein Amt Anfang 2018 eh abgeben möchte. Dadurch sieht sich der erste Vorsitzende dazu berufen alle Entscheidungen alleine zu treffen. Die weiteren "Vorstandsmitglieder" (Kassenwart, Sportwart, Schriftführer) werden in der Satzung gar nicht benannt, sind also faktisch keine Vorstandsmitglieder. Da Anfang 2018 eh Neuwahlen anstehen wollen wir, also die nicht genannten "Vorstände" eine Satzungsänderung bei der Mitgliederversammlung erreichen. Letztendlich wollen wir die "MAcht" des Vorsitzenden einschränken und bei den Vereinsbelangen als 5er Gremium über alle Vorgänge abstimmen und nicht immer die Entscheidung des 1. Vorsitzenden hinnehmen müssen. Diese soll dann wie folgt aussehen:
§8 Der Vorstand
Der Vorstand wird in der jährlichen Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig, die Vorstandschaft bleibt solange im Amt bis Nachfolger gewählt sind.
a) Der Vorstand i.S.v. § 26 BGB besteht aus:
- 1. Vorstand
- 2. Vorstand
- Kassenwart
- Sportwart
- Schriftführer
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.
b) Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
- Die gesamte Geschäftsführung des Vereins
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung
- Die Ausführung der Beschlüsse des jährlichen Mitgliederversammlung und der Mitgliederzusammenkünfte
- Die Vertretung einzelner Mitglieder, soweit dies im Interesse des Vereins liegt und rechtlich zulässig ist.
- Die Erstellung und Pflege der Vereinsordnung des Vereins
In wichtigen Angelegenheiten, die zu Zuständigkeit der jährlichen Mitgliederversammlung gehören, hat der Vorstand selbstständig zu entscheiden, wenn die Entscheidung nicht aufgeschoben werden kann.
Der Vorstand ist grundsätzlich einzuberufen, wenn die Geschäfte dies erfordern, oder mindestens drei Vorstandsmitglieder sie beantragen. Der Vorstand ist nur bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig.
Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung dem stellv. Vorsitzenden, einberufen werden; die Tagesordnung muss angekündigt werden. Eine Einberufungsfrist von 1 Woche sollte eingehalten werden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmgleichheit gilt als abgelehnt. Für jede Sitzung muss ein Protokoll geführt werden.
Dies ist von uns Laien so runtergeschrieben worden, unserer Frage ist das was wir da vorhaben rechtlich überhaupt machbar und ist es so sinnvoll?
Wir sind da für jede Hilfe dankbar.
Gruß
Dio2001