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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Zu den Satzungsregelungen: > > "Die Vertretung einzelner Mitglieder, soweit dies > im Interesse des Vereins liegt und rechtlich > zulässig ist." > # Das kann die Satzung nicht regeln. Dafür wäre > eine Vollmacht des Mitglieds erforderlich. > > "Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des > Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die > Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen > sind." > # Davon würde ich unbedingt abraten, weil damit > der Vorstand von der vereinsrechtlich sonst > gegebenen Weisungsbindung der MV weitgehend > freigestellt ist. > > "Beschlüsse des jährlichen Mitgliederversammlung > und der Mitgliederzusammenkünfte" > # Was ist eine Mitgliederzusammenkunft? > > "In wichtigen Angelegenheiten, die zu > Zuständigkeit der jährlichen Mitgliederversammlung > gehören, hat der Vorstand selbstständig zu > entscheiden, wenn die Entscheidung nicht > aufgeschoben werden kann." > # Hier gilt das zuvor Gesagte. Ich verstehe auch > nicht, was diese Regelung beabsichtig. Eine > weitgehende Entmachtung der MV? Dann wäre sie > vereinsrechtlich gar nicht zulässig > > "Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom > Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung dem stellv. > Vorsitzenden, einberufen werden; die Tagesordnung > muss angekündigt werden. Eine Einberufungsfrist > von 1 Woche sollte eingehalten werden." > # Um die Vorstandsarbeit zu vereinfachen, sollten > auch telefonische u.ä. Beschlussfassungen möglich > gemacht werden
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