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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Dio2001 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo noch mal, ich habs jetzt so geändert, kann > man das jetzt wohl so lassen? > > a) Der Vorstand i.S.v. § 26 BGB besteht aus: > - 1. Vorstand > - 2. Vorstand > - Kassenwart > Erweiterter Vorstand: > - Sportwart > - Schriftführer > Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich > durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. > > b) Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören: > - Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und > vertritt ihn nach außen > - Vorbereitung und Einberufung der > Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der > Tagesordnung > - Die Ausführung der Beschlüsse der jährlichen > Mitgliederversammlung > - Die Erstellung und Pflege der Vereinsordnung des > Vereins > Der Vorstand ist grundsätzlich einzuberufen, wenn > die Geschäfte dies erfordern, oder mindestens drei > Vorstandsmitglieder sie beantragen. Der Vorstand > ist nur bei Anwesenheit der Mehrheit seiner > Mitglieder beschlussfähig. > > Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom > Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung dem stellv. > Vorsitzenden, einberufen werden; die Tagesordnung > muss angekündigt werden. Eine Einberufungsfrist > von 1 Woche sollte eingehalten werden. > Um die Vorstandsarbeit zu vereinfachen, sollten > auch telefonische u.ä. Beschlussfassungen möglich > gemacht werden. (z.B. E- Mail mit > Protokollierung) > Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens > drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der > Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der > abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmgleichheit gilt > als abgelehnt. Für jede Sitzung muss ein Protokoll > geführt werden. > Bei Vorliegen wichtiger Umstände kann der Vorstand > Mitgliedsbeiträge ermäßigen, oder ganz erlassen, > falls dies im Interesse des Billardsportes > erwünscht scheint. > > Vielen Dank
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