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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Dio2001 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > in unserer jetzigen Satzung heisst es zum Punkt > Vorstand: > > §8 Der Vorstand > > Der Vorstand wird in der jährlichen > Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. > Wiederwahl ist zulässig > > a) Der Vorstand besteht aus: > - 1. Vorstand (Vorsitzende) > - 2. Vorstand (Vorsitzende) > Der 1. Vorstand vertritt den Verein gerichtlich > und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines > gesetzlichen Vertreters des Vereins. Ihm obliegt > die Geschäftsleitung und die Verwaltung des > Vereinsvermögens. > Die Vorstandschaft bleibt solange im Amt bis > Nachfolger gewählt sind. > Der 2. Vorstand hat grundsätzlich die gleichen > Rechte. Im Innenverhältnis wird jedoch bestimmt, > dass dieser nur dann tätig werden soll, wenn der > 1. Vorstand nicht handeln kann oder nicht handeln > will. > > b) Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören: > - Die gesamte Geschäftsführung des Vereins > - Die Ausführung der Beschlüsse des jährlichen > Mitgliederversammlung und der > Mitgliederzusammenkünfte > - Die Vertretung einzelner Mitglieder, soweit dies > im Interesse des Vereins liegt und rechtlich > zulässig ist. > In wichtigen Angelegenheiten, die zu Zuständigkeit > der jährlichen Mitgliederversammlung gehören, hat > der Vorstand selbstständig zu entscheiden, wenn > die Entscheidung nicht aufgeschoben werden kann. > Der Vorstand ist grundsätzlich einzuberufen, wenn > die Geschäfte dies erfordern, oder mindestens drei > Vorstandsmitglieder sie beantragen. Der Vorstand > ist nur bei Anwesenheit der Mehrheit seiner > Mitglieder beschlussfähig. > Die Beschlüsse werden mit einfacher > Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt > als abgelehnt. > Bei vorliegen wichtiger Umstände kann der Vorstand > Mitgliedsbeiträge ermäßigen, oder ganz erlassen, > falls dies im Interesse des Billardsportes > erwünscht scheint. > > Der jetzige zweite Vorsitzende hat sich aus dem > Vereinsgeschehen geistig längst verabschiedet, da > er sein Amt Anfang 2018 eh abgeben möchte. > Dadurch sieht sich der erste Vorsitzende dazu > berufen alle Entscheidungen alleine zu treffen. > Die weiteren "Vorstandsmitglieder" (Kassenwart, > Sportwart, Schriftführer) werden in der Satzung > gar nicht benannt, sind also faktisch keine > Vorstandsmitglieder. Da Anfang 2018 eh Neuwahlen > anstehen wollen wir, also die nicht genannten > "Vorstände" eine Satzungsänderung bei der > Mitgliederversammlung erreichen. Letztendlich > wollen wir die "MAcht" des Vorsitzenden > einschränken und bei den Vereinsbelangen als 5er > Gremium über alle Vorgänge abstimmen und nicht > immer die Entscheidung des 1. Vorsitzenden > hinnehmen müssen. Diese soll dann wie folgt > aussehen: > > §8 Der Vorstand > > Der Vorstand wird in der jährlichen > Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. > Wiederwahl ist zulässig, die Vorstandschaft bleibt > solange im Amt bis Nachfolger gewählt sind. > > a) Der Vorstand i.S.v. § 26 BGB besteht aus: > - 1. Vorstand > - 2. Vorstand > - Kassenwart > - Sportwart > - Schriftführer > Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich > durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. > Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des > Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die > Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen > sind. > > b) Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören: > - Die gesamte Geschäftsführung des Vereins > - Vorbereitung und Einberufung der > Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der > Tagesordnung > - Die Ausführung der Beschlüsse des jährlichen > Mitgliederversammlung und der > Mitgliederzusammenkünfte > - Die Vertretung einzelner Mitglieder, soweit dies > im Interesse des Vereins liegt und rechtlich > zulässig ist. > - Die Erstellung und Pflege der Vereinsordnung des > Vereins > In wichtigen Angelegenheiten, die zu Zuständigkeit > der jährlichen Mitgliederversammlung gehören, hat > der Vorstand selbstständig zu entscheiden, wenn > die Entscheidung nicht aufgeschoben werden kann. > Der Vorstand ist grundsätzlich einzuberufen, wenn > die Geschäfte dies erfordern, oder mindestens drei > Vorstandsmitglieder sie beantragen. Der Vorstand > ist nur bei Anwesenheit der Mehrheit seiner > Mitglieder beschlussfähig. > > Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom > Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung dem stellv. > Vorsitzenden, einberufen werden; die Tagesordnung > muss angekündigt werden. Eine Einberufungsfrist > von 1 Woche sollte eingehalten werden. > Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens > drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der > Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der > abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmgleichheit gilt > als abgelehnt. Für jede Sitzung muss ein Protokoll > geführt werden. > > Dies ist von uns Laien so runtergeschrieben > worden, unserer Frage ist das was wir da vorhaben > rechtlich überhaupt machbar und ist es so > sinnvoll? > > Wir sind da für jede Hilfe dankbar. > Gruß > Dio2001
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