Abteilungen Zusammenführen
von: tobias.freyer ()
Datum: 09.02.2017
Hallo,
Ich bin Mitglied und Platzwart eines Bogenschützenvereins. Wir haben zwei Abteilungen. Es gibt den Hauptvorsitzenden, den 2. Vorsitzenden (gleichzeitig Abteilungsleiter) und den 3. Vorsitzenden, ebenso Abteilungsleiter. Zudem gibt es den Hauptkassier (gleichzeitig Abteilungskassier) und den Kassier für die zweite Abteilung. Die gleiche Aufteilung gibt es bei der Schriftführung. Zuletzt hat jede Abteilung einen Platzwart. Insgesamt 9 Vorstandsmitglieder. Bereits bei der letzten Jahreshauptversammlung hat fast der komplette Vorstand angekündigt, bei der nächsten Wahl nicht mehr anzutreten. Die erste Abteilung, welche den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden mit Hauptkassier und Hauptschriftführung gestellt hat, hat bereits interessierte Nachfolger, welche sich zu Wahl stellen. Bei der zweiten Abteilung sind bis jetzt, kurz vor der Wahl keine Nachfolger vorhanden. Ist es rechtlich ein Problem, die Abteilungen zusammenzuführen? Wenn z.B. durch ein Mitglied der Vorschlag zur Abstimmung an der Jahreshauptversammlung beantragt wird? Im konkreten Beispiel soll der Vorstand auf 5 Personen reduziert werden, so dass es nur noch den 1. und 2. Vorsitzenden gibt, einen Kassier, einen Schriftführer und einen Platzwart. In der Satzung ist ein 3. Vorsitzender beschrieben, jedoch nicht explizit, dass es zwei Kassier und zwei Schriftführer geben muss. Können die Mitglieder durch eine Mehrheitliche Abstimmung solch eine Abteilungszusammenführung und damit eine Reduzierung des Vorstandes beschließen?
Grüße Tobias
Edited 1 time(s). Last edit at 09.02.2017 by tobias.freyer.