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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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tobias.freyer schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für die Antwort. In der Satzung ist > der komplette Vorstand der beiden Abteilungen > aufgelistet. In der Satzung sind ebenfalls beide > Abteilungen explizit beschrieben! Eine Änderung > der Satzung ist durch einen einfachen > Mehrheitsbeschluss geregelt. Nun ist es aber so, > dass die Reduzierung des Vorstandes auf Grund von > mangelnder Bereitschaft der Mitglieder, für die > zweite Abteilung den Vorstand zu stellen, > erforderlich ist. Eine Satzungsänderung ist > vermutlich nicht kurzfristig zu bewerkstelligen! > Kann dennoch durch die Abstimmung der Mitglieder > die Reduzierung des Vorstandes erfolgen und die > Änderung der Satzung im Nachhinein erfolgen? Eine > Auflösung oder Zusammenführung der Abteilung(en) > ist in der Satzung nicht geregelt. Es gibt zwar > einen § zur Auflösung des Vereins oder zur Fusion > des Vereins, hier ist aber eine Fusion mit einem > anderen Verein gemeint. Das ist meine Vermutung! > Kann ein Verein, nach dem Motto, wo kein Kläger da > kein Richter, verfahren und solch eine Änderung > durch eine Abstimmung durchführen? Wo ein Wille > ist auch ein Weg....!?
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