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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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tobias.freyer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > Ich bin Mitglied und Platzwart eines > Bogenschützenvereins. Wir haben zwei Abteilungen. > Es gibt den Hauptvorsitzenden, den 2. Vorsitzenden > (gleichzeitig Abteilungsleiter) und den 3. > Vorsitzenden, ebenso Abteilungsleiter. Zudem gibt > es den Hauptkassier (gleichzeitig > Abteilungskassier) und den Kassier für die zweite > Abteilung. Die gleiche Aufteilung gibt es bei der > Schriftführung. Zuletzt hat jede Abteilung einen > Platzwart. Insgesamt 9 Vorstandsmitglieder. > Bereits bei der letzten Jahreshauptversammlung hat > fast der komplette Vorstand angekündigt, bei der > nächsten Wahl nicht mehr anzutreten. Die erste > Abteilung, welche den 1. Vorsitzenden und den 2. > Vorsitzenden mit Hauptkassier und > Hauptschriftführung gestellt hat, hat bereits > interessierte Nachfolger, welche sich zu Wahl > stellen. Bei der zweiten Abteilung sind bis jetzt, > kurz vor der Wahl keine Nachfolger vorhanden. Ist > es rechtlich ein Problem, die Abteilungen > zusammenzuführen? Wenn z.B. durch ein Mitglied der > Vorschlag zur Abstimmung an der > Jahreshauptversammlung beantragt wird? Im > konkreten Beispiel soll der Vorstand auf 5 > Personen reduziert werden, so dass es nur noch den > 1. und 2. Vorsitzenden gibt, einen Kassier, einen > Schriftführer und einen Platzwart. In der Satzung > ist ein 3. Vorsitzender beschrieben, jedoch nicht > explizit, dass es zwei Kassier und zwei > Schriftführer geben muss. Können die Mitglieder > durch eine Mehrheitliche Abstimmung solch eine > Abteilungszusammenführung und damit eine > Reduzierung des Vorstandes beschließen? > > Grüße Tobias
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