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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Satzungsänderung lässt sich grundsätzlich > auch kurzfristig (also wie jede andere > Beschlussfassung) durchführen. > Das Problem ist nämlich: Sind Vorstandsposten, die > die Satzung vorschreibt vakant, ist der Vorstand > nicht beschlussfähig. Deswegen sollte der Neuwahl > unbedingt die Satzungsänderung vorausgehen. Das > kann auch in der gleichen Mitgliederversammlung > geschehen.
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