Re: Nichtbesetzung von Vorstandsposten
von: Rolf Bursee ()
Datum: 06.11.2016
Danke für die schnelle Antwort, ich muss nochmal nachhaken, in der Satzung ist geregelt, dass nur der erste und zweite Vs. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind. Ich gehe davon aus, dass diese Ämter besetzt werden müssen. Wie verhält es sich bei den übrigen Vorstandsposten, wenn diese nicht nachbesetzt werden können
Besten Dank Rolf Bursee