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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Beim erweiterten Vorstand (der nicht ins > Vereinsregister eingetragen ist) sind fehlende > Personen ein rein vereinsinternes Problem. Der > BGB-Vorstand muss dagegen vollständig sein. Fehlen > Kandidaten, können die alten Amtsinhaber nicht aus > dem Vereinsregister gelöscht werden. > Immerhin ist in Ihrem Fall der Vorstand noch > vertretungsfähig.
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