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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rolf Bursee schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, in kürze finden in unsren > Schulförderverein Vorstandswahlen statt. Momentan > haben wir das Problem, dass das Amt des 2. > Vorsitzenden nicht nachbesetzt werden könnte. Was > passiert, wenn das der Posten vakant wird. Unsere > Satzung regelt den Vorstand so: > > 1. Der Vorstand besteht aus > a. dem ersten Vorsitzenden > b. dem zweiten Vorsitzenden > c. dem Kassenwart > d. dem Schriftführer > e. bis zu 6 Beisitzern > 2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung > für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt; > Wiederwahl ist möglich. > 3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste > Vorsitzende und der zweite Vorsitzende, wobei > jeder von ihnen einzeln vertritt. > 4. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines > Vorstandsmitgliedes kann sich der Vorstand durch > ein Ersatzvorstandsmitglied aus dem Kreis der > Mitglieder durch Beschluss bis zur nächsten > Vorstandswahl ergänzen. > Vielen Dank für eine Antwort > Rolf Bursee
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