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Vereinsrecht und -organisation
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Rolf Bursee schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die schnelle Antwort, ich muss nochmal > nachhaken, in der Satzung ist geregelt, dass nur > der erste und zweite Vs. Vorstand im Sinne von § > 26 BGB sind. Ich gehe davon aus, dass diese Ämter > besetzt werden müssen. Wie verhält es sich bei den > übrigen Vorstandsposten, wenn diese nicht > nachbesetzt werden können > > Besten Dank Rolf Bursee
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