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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nichtbesetzung von Vorstandsposten
von: Rolf Bursee ()
Datum: 06.11.2016

Hallo zusammen, in kürze finden in unsren Schulförderverein Vorstandswahlen statt. Momentan haben wir das Problem, dass das Amt des 2. Vorsitzenden nicht nachbesetzt werden könnte. Was passiert, wenn das der Posten vakant wird. Unsere Satzung regelt den Vorstand so:

1. Der Vorstand besteht aus
a. dem ersten Vorsitzenden
b. dem zweiten Vorsitzenden
c. dem Kassenwart
d. dem Schriftführer
e. bis zu 6 Beisitzern
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt; Wiederwahl ist möglich.
3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende, wobei jeder von ihnen einzeln vertritt.
4. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann sich der Vorstand durch ein Ersatzvorstandsmitglied aus dem Kreis der Mitglieder durch Beschluss bis zur nächsten Vorstandswahl ergänzen.
Vielen Dank für eine Antwort
Rolf Bursee

Re: Nichtbesetzung von Vorstandsposten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.11.2016

Eine Personalunion wird aufgrund der Ämterbezeichnung ausgeschlossen sein. Ich sehe da keine andere Möglichkeit, als den Vorstand per Satzungsänderung zu verkleinern.

Re: Nichtbesetzung von Vorstandsposten
von: Rolf Bursee ()
Datum: 06.11.2016

Danke für die schnelle Antwort, ich muss nochmal nachhaken, in der Satzung ist geregelt, dass nur der erste und zweite Vs. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind. Ich gehe davon aus, dass diese Ämter besetzt werden müssen. Wie verhält es sich bei den übrigen Vorstandsposten, wenn diese nicht nachbesetzt werden können

Besten Dank Rolf Bursee

Re: Nichtbesetzung von Vorstandsposten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.11.2016

Beim erweiterten Vorstand (der nicht ins Vereinsregister eingetragen ist) sind fehlende Personen ein rein vereinsinternes Problem. Der BGB-Vorstand muss dagegen vollständig sein. Fehlen Kandidaten, können die alten Amtsinhaber nicht aus dem Vereinsregister gelöscht werden.
Immerhin ist in Ihrem Fall der Vorstand noch vertretungsfähig.

Re: Nichtbesetzung von Vorstandsposten
von: Rolf Bursee ()
Datum: 08.11.2016

Hallo Herr Pfeffer, beten Dank für Ihre Antwort, ich komme gerade von unserer MV und bei den anstehenden Wahlen hat sich niemand für das Amt des 1. und 2. Vorsitzenden gefunden.Wie ist jetzt der mögliche weitere Ablauf? Was wird das Amtsgericht jetzt tun? Vielen Dank für Ihre Antwort

Re: Nichtbesetzung von Vorstandsposten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.11.2016

Das Amtsgericht wird von sich aus nicht tätig. Da der BGB-Vorstand fehlt, muss der Verein das Problem lösen, weil es einen Verein ohne Vorstand auf Dauer nicht geben kann.
Das Problem ist ja letztlich kein rechtliches. Die Frage ist: Wie kann man die Vorstandsarbeit so organisieren, dass sich Mitglieder dafür finden? Da kann evtl. eine Verteilung der Verantwortung auf mehr Köpfe helfen.