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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ist eine Satzungsänderung durch Umlaufbeschluss möglich?
von: Astrid ()
Datum: 27.10.2016

Hallo, Herr Pfeffer,

ein Verein hat eine Satzungsänderung per Umlaufbeschluss beschlossen, damit die Eintragung sicher vor dem Jahresende erfolgt.

Das Notariat hat die Vorlage ans Vereinsregister abgelehnt, da eine Satzungsänderung nicht per Umlaufbeschluss erfolgen könne.

Können Satzungsänderungen tatsächlich nur in einer Sitzung beschlossen werden? Die Satzungsänderung (Neufassung und bisherige Fassung als Synopse) ist allen Mitgliedern vor der Beschlussfassung zugegangen, allerdings nicht mit der 14tägigen Frist, wie sie für Einladungen zu Mitgliederversammlungen vorgesehen ist.

Vielen Dank.

Re: Ist eine Satzungsänderung durch Umlaufbeschluss möglich?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.10.2016

Da ist de Notar klar im Irrtum. Aus dem BGB ergibt sich nichts dergleichen. Im Gegenteil erlaubt § 33 BGB ausdrücklich die schriftliche Zustimmung bei Zweckänderungen.
Für eine schriftliche Beschlussfassung müssen aber - wenn die Satzung es nicht anders regelt - alle Mitglieder zustimmen.