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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Astrid schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, Herr Pfeffer, > > ein Verein hat eine Satzungsänderung per > Umlaufbeschluss beschlossen, damit die Eintragung > sicher vor dem Jahresende erfolgt. > > Das Notariat hat die Vorlage ans Vereinsregister > abgelehnt, da eine Satzungsänderung nicht per > Umlaufbeschluss erfolgen könne. > > Können Satzungsänderungen tatsächlich nur in einer > Sitzung beschlossen werden? Die Satzungsänderung > (Neufassung und bisherige Fassung als Synopse) ist > allen Mitgliedern vor der Beschlussfassung > zugegangen, allerdings nicht mit der 14tägigen > Frist, wie sie für Einladungen zu > Mitgliederversammlungen vorgesehen ist. > > Vielen Dank.
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