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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Bewirtung durch Verein
von: Manu ()
Datum: 26.10.2016

Hallo liebe Community!

Ich hätte da mal ein paar Fragen, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Wir sind ein kleiner Verein im Bereich Umweltbildung für Kinder.

Wir sind an Weihnachten mit unserem Verein und dem vereinseigenen Zelt auf einem Weihnachtsmarkt, um die Vereinskasse auszubessern. Dabei verkaufen wir Kuchen, Tee und Eintopf, welche wir von einem Caterer geliefert bekommen um den Hygienevorschriften bei der Herstellung auszuweichen. 3 Vereinsmitglieder werden vom Verein bezahlt, der ganze Spaß geht 33 Tage. Neben dem Ausgeben des Essens (die Gäste sitzen bei uns im Zelt) beantworten wir Fragen zu unserem Verein etc. und halten einmal die Woche einen Vortrag über unsere arbeit.

- Das ist ja erstmal so alles möglich, oder? (Von den Hygienevorschriften beim ausgeben etc. jetzt mal abgesehen). Oder ist da ein Gewerbeschein oder so etwas nötig?

- Wir haben keine Kasse und können keinen "Bon" rausgeben, können wir einfach jeden abend die Einnahmen protokollieren, reicht das fürs Finanzamt?

- Ist das problematisch, dass wir als Verein bewirten, die Gäste sich also zu uns ins Zelt setzen?

Vielen Dank schonmal!

Manu

Re: Bewirtung durch Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.10.2016

Oder ist da ein Gewerbeschein oder so etwas nötig?

Bei dem Umfang muss man von nachhaltiger Ertragserzielung ausgehen. Dafür ist ein Gewerbeschein erforderlich


- Wir haben keine Kasse und können keinen "Bon" rausgeben, können wir einfach jeden abend die
Einnahmen protokollieren, reicht das fürs Finanzamt?

Ja, eine sog. offene Ladenkasse reicht aus. Das kann jede Art von Geldbehältnis sein.
Es müssen aber Tageskassenabrechnungen gemacht werden.

Ist das problematisch, dass wir als Verein bewirten, die Gäste sich also zu uns ins Zelt setzen?

Erlaubnispflichtig ist eine Gaststätte nur dann, wenn alkoholische Getränke verkauft werden. Werden lediglich alkoholfreie Getränke und / oder zubereitete Speisen verabreicht, ist das Gaststättengewerbe erlaubnisfrei.