Umlage und Rücklagenbildung
von: boernie53 ()
Datum: 03.10.2016
Hallo,
unser Gartenverein wird sich an der Sanierung des Hauptweges beteiligen müssen. Als Umlage kann laut Satzung nur ein einzelner Betrag in Höhe des Vierfachen des Mitgliedsbeiträgen kassiert werden. Das sind 60€. Außerdem muss jetzt aber endlich angefangen werden eine Rücklage zu bilden, weil irgendwann das Energiekabel gewechselt werden muss. Kann dieses Geld, in welcher Höhe auch immer, zusätzlich eingenommen werden? In der Satzung ist das Wort Rücklage nicht erwähnt.
Kann das Umlagengeld bei Nicht-Sanierung als Rücklage umgebucht werden?
Vielen Dank für die Antworten .