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Vereinsrecht und -organisation
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boernie53 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > unser Gartenverein wird sich an der Sanierung des > Hauptweges beteiligen müssen. Als Umlage kann laut > Satzung nur ein einzelner Betrag in Höhe des > Vierfachen des Mitgliedsbeiträgen kassiert werden. > Das sind 60€. Außerdem muss jetzt aber endlich > angefangen werden eine Rücklage zu bilden, weil > irgendwann das Energiekabel gewechselt werden > muss. Kann dieses Geld, in welcher Höhe auch > immer, zusätzlich eingenommen werden? In der > Satzung ist das Wort Rücklage nicht erwähnt. > Kann das Umlagengeld bei Nicht-Sanierung als > Rücklage umgebucht werden? > > Vielen Dank für die Antworten .
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