Re: Zweckfremde Entnahmen aus Sonderumlage
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.10.2016
Was die falsche Verbuchung anbelangt, lässt sich das ja noch korrigieren.
Für unbelegte Ausgaben kann der Vorstand in Haftung genommen werden. Er muss zumindest nachweisen, wofür das Geld verwendet wurde, auch wenn Originalbelege fehlen.
Im Zweifel muss Strafanzeige gestellt werden. Zumindest muss der Verein nachweisen, dass er das Mögliche unternommen hat, die Mittel wieder zu beschaffen.
Das Problem ist grundsätzlich, dass ein Fehlverhalten des Vorstands dem Verein zugerechnet werden kann und dann die Gemeinnützigkeit gefährdet wäre.
Deswegen ist es sinnvoll, bei Zeiten mit dem Finanzamt die Angelegenheit zu besprechen.