Re: Satzungsänderung
von: Hardy ()
Datum: 02.10.2016
Am Geschicktesten ist die Komplettanmeldung. Dazu muss man drauf achten, dass in der zugrunde liegenden MV zuerst die Satzungsänderung beschlossen und danach erst gewählt wurde nach Maßgabe der neuen Satzung. Die Wahl hat dann die Bedeutung eines so genannten Vorratsbeschlusses. Der neue VS ist mit Eintragung im Amt.
Anhand eines erklärenden Beispiels hört sich das ungefähr so an:
Ausnahme: Vorratsbeschluss
In der Rechtsprechung ist aber auch anerkannt, dass die MV zugleich mit dem satzungsändernden Beschluss die ausführenden Folgebeschlüsse fasst, die bereits die rechtliche Existenz der eben beschlossenen Satzungsänderung voraussetzen.
Solche Beschlüsse sind rechtlich als bedingte Beschlüsse (= „Vorratsbeschluss“) anzusehen. Sie werden in dem gleichen Zeitpunkt wirksam, in dem die Satzungsänderung in das Vereinsregister eingetragen wird.
Quelle. Rechtspflegerforum
VG