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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Umlage und Rücklagenbildung
von: boernie53 ()
Datum: 03.10.2016

Hallo,

unser Gartenverein wird sich an der Sanierung des Hauptweges beteiligen müssen. Als Umlage kann laut Satzung nur ein einzelner Betrag in Höhe des Vierfachen des Mitgliedsbeiträgen kassiert werden. Das sind 60€. Außerdem muss jetzt aber endlich angefangen werden eine Rücklage zu bilden, weil irgendwann das Energiekabel gewechselt werden muss. Kann dieses Geld, in welcher Höhe auch immer, zusätzlich eingenommen werden? In der Satzung ist das Wort Rücklage nicht erwähnt.
Kann das Umlagengeld bei Nicht-Sanierung als Rücklage umgebucht werden?

Vielen Dank für die Antworten .

Re: Umlage und Rücklagenbildung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.10.2016

Rücklagen sind Mittel, die nicht zeitnah verwendet werden müssen. Dafür ist keine Satzungsgrundlage erforderlich. Für eine zweckgebundene Rücklage, wie sie bei der Sanierung von Versorgungsanlagen vorläge, können alle Mittel verwendet werden, also auch eine Umlage.

Re: Umlage und Rücklagenbildung
von: börnie53 ()
Datum: 03.10.2016

Vielen Dank für die schnelle tolle Antwort. Man hat in diesem Forum das Gefühl, es wird nur auf die Frage gewartet, die gestellt wird, weil man schnell die Antwort los werden möchte.

MfG und schönen Wochenanfang,
börnie53