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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch Neubaumaßnahmen
von: Naseweis ()
Datum: 26.09.2016

Hallo,

ich bitte freundlichst um Auskunft:

1. Beim beabsichtigten Clubhaus-Neubau ist eine Photovoltaik-Anlage geplant. Die Einspeisevergütung wird mit ca. 200 Euro im Monat errechnet.

Kann diese Einnahme die Gemeinnützigkeit gefährden?

2. Zur Finanzierung des Neubaus ist die Aufnahme von Mitgliederdarlehen vorgesehen. Die Verzinsung dieser Darlehen ist höher als die marktüblichen Zinsen beabsichtigt, da diese Darlehen nicht abgesichert werden.

Ergibt sich hieraus eine Bevorteilung der Mitglieder mit Gefährdung der Gemeinnützigkeit?


Besten Dank für die Beantwortung.

Re: Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch Neubaumaßnahmen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.09.2016

1. Beim beabsichtigten Clubhaus-Neubau ist eine Photovoltaik-Anlage geplant. Die
Einspeisevergütung wird mit ca. 200 Euro im Monat errechnet.
Kann diese Einnahme die Gemeinnützigkeit gefährden?

Nur dann, wenn dafür zeitnah zu verwendende Mittel eingesetzt werden.
Die Einspeisegebühren fallen in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäfsbetrieb.

2. Zur Finanzierung des Neubaus ist die Aufnahme von Mitgliederdarlehen vorgesehen. Die Verzinsung
dieser Darlehen ist höher als die marktüblichen Zinsen beabsichtigt, da diese Darlehen nicht abgesichert werden.
Ergibt sich hieraus eine Bevorteilung der Mitglieder mit Gefährdung der Gemeinnützigkeit?

Die Frage wäre: Was ist der marktübliche Zins für Darlehensnehmer mit so geringer Bonität?
Der darf nicht überschritten werden.

Re: Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch Neubaumaßnahmen
von: Naseweis ()
Datum: 26.09.2016

Danke für die prompte Antwort.

Hier die Ergänzung:

1. Die Kosten der Photovoltaik-Anlage sind im Angebot für die schlüsselfertige Erstellung des Clubhauses enthalten.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen, aber noch nicht beschlossen:
- Umlage in Form eines Bausteins durch die Mitglieder
- Mitgliederdarlehen
- Restguthaben aus bereits erhobener Sonderumlage
- Bankdarlehen

2. Zinssatz für Bankdarlehen (mit Grundschuld) in Höhe von 2.75 %
Zinssatz für Mitgliederdarlehen (ohne Absicherung) in Höhe von 4 %.

Ändern diese Ergänzungen den Sachverhalt?

Re: Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch Neubaumaßnahmen
von: kizu ()
Datum: 26.09.2016

> 2. Zinssatz für Bankdarlehen (mit Grundschuld) in
> Höhe von 2.75 %
> Zinssatz für Mitgliederdarlehen (ohne Absicherung)
> in Höhe von 4 %.
>
> Ändern diese Ergänzungen den Sachverhalt?

Das sind zwei unterschiedliche Arten von Darlehen (bzgl. der Bonität).
Der Zinssatz für Mitgliederdarlehen müsste mit dem marktüblichen Zinssatz OHNE Grundschuldabsicherung verglichen werden. Läge dieser Zinssatz unter 4 % dann gäbe es bzgl. Gemeinnützigkeit ein Problem.

Re: Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch Neubaumaßnahmen
von: Goldi ()
Datum: 29.09.2016

Hier mal ein Pfund Praxis: Die Finanzämter mögen ein bisschen unterschiedlich sein, aber mein Finanzamt in Rosenheim ist in solchen Fragen immer sehr hilfsbereit und die Sachbearbeiter wollen einem nicht per se an den Karren fahren, also:

Rufen sie Ihre(n) Sachbearbeiter(in) beim Finanzamt an. Die sind aufgeschlossen, wenn man sich im Vorfeld Gedanken drum macht, wie Sie. Fragen Sie, was die von der Kondition halten.

Als Banker würde ich aus dem Bauch heraus sagen: Ein Risikoaufschlag von 1,25 %-Punkten (4 % - 2,75 %) für 100 % blanko (also keine Sicherheiten) ist ein Schnäppchen für den Kunden. Sie werden meiner Meinung nach keine Bank finden, die sich das Risiko zu diesem Spottpreis einkauft, es sei denn, sie kennt ihn in Form einer langjährigen, florierenden und von gegenseitigem Vertrauen nur so strotzenden Geschäftsverbindung.

Aber wie gesagt: Meine subjektive Meinung, Bauchgefühl ... sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt.

Besten Gruß
Goldi

kizu schrieb:
-------------------------------------------------------
> > 2. Zinssatz für Bankdarlehen (mit Grundschuld)
> in
> > Höhe von 2.75 %
> > Zinssatz für Mitgliederdarlehen (ohne
> Absicherung)
> > in Höhe von 4 %.
> >
> > Ändern diese Ergänzungen den Sachverhalt?
>
> Das sind zwei unterschiedliche Arten von Darlehen
> (bzgl. der Bonität).
> Der Zinssatz für Mitgliederdarlehen müsste mit dem
> marktüblichen Zinssatz OHNE Grundschuldabsicherung
> verglichen werden. Läge dieser Zinssatz unter 4 %
> dann gäbe es bzgl. Gemeinnützigkeit ein Problem.

Re: Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch Neubaumaßnahmen
von: Naseweis ()
Datum: 29.09.2016

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!