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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > > 2. Zinssatz für Bankdarlehen (mit Grundschuld) > in > > Höhe von 2.75 % > > Zinssatz für Mitgliederdarlehen (ohne > Absicherung) > > in Höhe von 4 %. > > > > Ändern diese Ergänzungen den Sachverhalt? > > Das sind zwei unterschiedliche Arten von Darlehen > (bzgl. der Bonität). > Der Zinssatz für Mitgliederdarlehen müsste mit dem > marktüblichen Zinssatz OHNE Grundschuldabsicherung > verglichen werden. Läge dieser Zinssatz unter 4 % > dann gäbe es bzgl. Gemeinnützigkeit ein Problem.
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