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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Goldi schrieb: ------------------------------------------------------- > Hier mal ein Pfund Praxis: Die Finanzämter mögen > ein bisschen unterschiedlich sein, aber mein > Finanzamt in Rosenheim ist in solchen Fragen immer > sehr hilfsbereit und die Sachbearbeiter wollen > einem nicht per se an den Karren fahren, also: > > Rufen sie Ihre(n) Sachbearbeiter(in) beim > Finanzamt an. Die sind aufgeschlossen, wenn man > sich im Vorfeld Gedanken drum macht, wie Sie. > Fragen Sie, was die von der Kondition halten. > > Als Banker würde ich aus dem Bauch heraus sagen: > Ein Risikoaufschlag von 1,25 %-Punkten (4 % - 2,75 > %) für 100 % blanko (also keine Sicherheiten) ist > ein Schnäppchen für den Kunden. Sie werden meiner > Meinung nach keine Bank finden, die sich das > Risiko zu diesem Spottpreis einkauft, es sei denn, > sie kennt ihn in Form einer langjährigen, > florierenden und von gegenseitigem Vertrauen nur > so strotzenden Geschäftsverbindung. > > Aber wie gesagt: Meine subjektive Meinung, > Bauchgefühl ... sprechen Sie mit Ihrem > Sachbearbeiter beim Finanzamt. > > Besten Gruß > Goldi > > kizu schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > > 2. Zinssatz für Bankdarlehen (mit > Grundschuld) > > in > > > Höhe von 2.75 % > > > Zinssatz für Mitgliederdarlehen (ohne > > Absicherung) > > > in Höhe von 4 %. > > > > > > Ändern diese Ergänzungen den Sachverhalt? > > > > Das sind zwei unterschiedliche Arten von > Darlehen > > (bzgl. der Bonität). > > Der Zinssatz für Mitgliederdarlehen müsste mit > dem > > marktüblichen Zinssatz OHNE > Grundschuldabsicherung > > verglichen werden. Läge dieser Zinssatz unter 4 > % > > dann gäbe es bzgl. Gemeinnützigkeit ein Problem.
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