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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Entlastung zurückgetretener und kommissarischer Vorstandsmitglieder
von: Kassier MKA ()
Datum: 23.02.2016

Hallo zusammen,

für unsere demnächst anstehende Generalversammlung haben wir im Verein folgendes Problem.

Unser Vorstand (bestand aus Team mit zwei Personen) ist in den letzten Wochen außerplanmäßig zurückgetreten. Im Ausschuss wurden dann -gemäß unserer Satzung- zwei kommissarische Vorstände gewählt, die bis zur Mitgliederversammlung das Amt als Vorstand ausüben.

An der Mitgliederversammlung soll nun ein neues Vorstandsteam gewählt werden.
Nun folgende Fragen:

1. Die Vorstände werden auf drei Jahre gewählt, Restamtsperiode unserer alten Vorstände wären 2 Jahre gewesen. Wir wollten die neuen Vorstände jetzt nur auf zwei Jahre wählen, damit wir nicht außerhalb des Turnus sind. Schriftführer etc. werden ja nicht neu gewählt und sind noch zwei Jahre im Amt. Ist das in Ordnung so?

2. Entlastung. Eigentlich muss es doch zwei Entlastungen geben. Einmal der alte Vorstand (die das Amt niedergelegt haben) für die Zeit ihrer Wahl und bis zur Amtsniederlegung und eine zweite Entlastung für unsere kommissarischen Vorstände von der Zeit ihres Amtsantrittes bis zur Mitgliederversammlung. Wäre das so richtig?

Danke für eure Hilfe!
Ina

Re: Entlastung zurückgetretener und kommissarischer Vorstandsmitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.02.2016

Wenn die Satzung eine Amtsperiode von drei Jahren vorsieht, kann der Vorstand nicht für eine kürzere Zeit gewählt werden, weil das einen Satzungsverstoß darstellen würde.
Es wird einfach in zwei Jahren wieder gewählt. Das ist kein Problem, weil der Vorstand jederzeit abberufen werden kann.

Wenn die Satzung zur Entlastung keine Vorgaben macht, kann das wie beschrieben gehandhabt werden.