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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beschlüsse über Rücklagen in der Mitgliederversammlung
von: D. Kalm ()
Datum: 01.03.2016

Hallo,
habe ein Frage bezüglich der gebildeten oder aufgelösten Rücklagen im Verein.
Muss diese Fragestellung in der Mitgliederversammlung beschlossen werden?
Dies meinte die uns betreuende Steuerkanzlei.
Wie ist hier die gesetzliche Grundlage?

mfG
D.Kalm

Re: Beschlüsse über Rücklagen in der Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.03.2016

Die Finanzverwaltung meint, es genüge ein Beschluss des "zuständigen Organs". Das ist regelmäßig der Vorstand, wenn die Satzung keine Vorgaben macht.
Ich sehe hier auch kein Problem, weil es ja um die Nichtverwendung (!) der Mittel geht. Insofern kann ja nichts schief gehen.