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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzung eine Amtsperiode von drei Jahren > vorsieht, kann der Vorstand nicht für eine kürzere > Zeit gewählt werden, weil das einen > Satzungsverstoß darstellen würde. > Es wird einfach in zwei Jahren wieder gewählt. Das > ist kein Problem, weil der Vorstand jederzeit > abberufen werden kann. > > Wenn die Satzung zur Entlastung keine Vorgaben > macht, kann das wie beschrieben gehandhabt werden.
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