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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Kassier MKA schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > für unsere demnächst anstehende Generalversammlung > haben wir im Verein folgendes Problem. > > Unser Vorstand (bestand aus Team mit zwei > Personen) ist in den letzten Wochen außerplanmäßig > zurückgetreten. Im Ausschuss wurden dann -gemäß > unserer Satzung- zwei kommissarische Vorstände > gewählt, die bis zur Mitgliederversammlung das Amt > als Vorstand ausüben. > > An der Mitgliederversammlung soll nun ein neues > Vorstandsteam gewählt werden. > Nun folgende Fragen: > > 1. Die Vorstände werden auf drei Jahre gewählt, > Restamtsperiode unserer alten Vorstände wären 2 > Jahre gewesen. Wir wollten die neuen Vorstände > jetzt nur auf zwei Jahre wählen, damit wir nicht > außerhalb des Turnus sind. Schriftführer etc. > werden ja nicht neu gewählt und sind noch zwei > Jahre im Amt. Ist das in Ordnung so? > > 2. Entlastung. Eigentlich muss es doch zwei > Entlastungen geben. Einmal der alte Vorstand (die > das Amt niedergelegt haben) für die Zeit ihrer > Wahl und bis zur Amtsniederlegung und eine zweite > Entlastung für unsere kommissarischen Vorstände > von der Zeit ihres Amtsantrittes bis zur > Mitgliederversammlung. Wäre das so richtig? > > Danke für eure Hilfe! > Ina
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