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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandsvergütung ohne Regelung in der Satung
von: bide ()
Datum: 20.10.2014

Als Vorstand führe ich die Geschäfte des (nicht gemeinnützigen) Verbandes. Ich erhalte dafür seit vielen Jahren monatlich eine Vergütung von 550 EUR + Mwst . Aufgrund der am 1.1.2015 in Kraft tretenden Regelung im Zusammenhang mit Mindestlohn ist das nach meinem Verständnis rechtlich nicht mehr ok.
Unser MV findet Ende April statt. Erst da können wir die Satzung dahingehend ändern. Gibt es eine Möglichkeit, diese Zeitspanne zu überbrücken?

Danke für die Information!

Re: Vorstandsvergütung ohne Regelung in der Satung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.10.2014

Der Mindestlohn spielt für die Zulässigkeit der Zahlung keine Rolle.
Entscheidend ist, dass zum 1.01.2015 die Neuregelung des § 27 BGB in Kraft tritt. Danach erfordert eine Vergütung des Vorstands eine Erlaubnis durch die Satzung.

Re: Vorstandsvergütung ohne Regelung in der Satzung
von: bide ()
Datum: 21.10.2014

Danke für die Antwort! Unabhängig davon bleibt meine folgende Frage noch offen:
Die Möglichkeit eienr Vergütung ist in der Satzung nicht festgelegt. Die MV findet erst im April statt. Was mach e ich von Januar bis April in Bezug auf die Vergütung, um im Rahmen der gesetzlichen Regelung zu bleiben?

Re: Vorstandsvergütung ohne Regelung in der Satzung
von: ugoetze ()
Datum: 25.10.2014

Wenn die Zahlung einer Vergütung gesetzlich verboten ist, liegt bei einer dennoch geleisteten Zahlung zugleich ein Verstoß gegen die Vorgaben der Gemeinnützigkeit (AEAO zu § 63) vor.

Re: Vorstandsvergütung ohne Regelung in der Satzung
von: Hardy ()
Datum: 25.10.2014

bide schrieb:
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Die MV findet erst im April
> statt. Was mach e ich von Januar bis April in
> Bezug auf die Vergütung, um im Rahmen der
> gesetzlichen Regelung zu bleiben?

Die MV mit der Satzungsänderung vorziehen und das dem Finanzamt das vorher abklären. Ihr Verband hat sicher eine RS-Versicherung. Dort mal anfragen: was wäre wenn...