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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Mindestlohn spielt für die Zulässigkeit der > Zahlung keine Rolle. > Entscheidend ist, dass zum 1.01.2015 die > Neuregelung des § 27 BGB in Kraft tritt. Danach > erfordert eine Vergütung des Vorstands eine > Erlaubnis durch die Satzung.
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