Re: Verein als Gesellschafter einer GmbH
von: ugoetze ()
Datum: 28.10.2014
Der Vorstand des Vereins hat zu beschließen, wer das Stimmrecht auf der GmbH-Gesellschafterversammlung für den Verein wahrnimmt und hat ggf. durch Beschluss Weisungen für das Abstimmverhalten mitzugeben. Sofern keine Weisungen erteilt worden sind, kann der Vertreter auf der Gesellschafterversammlung unter Beachtung der Interessen des Vereins abstimmen.