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Vereinsrecht und -organisation
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Zahlung einer Vergütung gesetzlich > verboten ist, liegt bei einer dennoch geleisteten > Zahlung zugleich ein Verstoß gegen die Vorgaben > der Gemeinnützigkeit (AEAO zu § 63) vor.
www.vereinsknowhow.de
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