Re: Anwesenheitslisten Datenschutz
von: LuHa ()
Datum: 07.02.2024
Ok, aber was heißt das konkret? Es geht mir um zwei Anwendungsfälle:
1) Reguläre Mitgliederversammlung: Besteht hier die rechtliche Verpflichtung einer Anwesenheitsliste oder kann die Anwesenheit auch anders nachgewiesen werden, z.B. durch Einzelblätter, auf denen Leute unterschreiben, dass sie da waren? Letzteres halte ich für praktisch unzumutbar. Hier reichen die Namen und Unterschriften, korrekt?
2) Gründungsversammlung: Ist hier die Notwendigkeit der Anschriften auf der Anwesenheitsliste erforderlich? Dass der Verein die Anschriften benötigt, ist klar. Hier wollten wir aber nach der Gründungsversammlung die Anschriften und weitere Daten (Bankverbindung etc.) erfragen und die Anwesenheitsliste lediglich mit Namen und Unterschriften befallen.