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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1) Reguläre Mitgliederversammlung: Besteht hier > die rechtliche Verpflichtung einer > Anwesenheitsliste > > # Nein. Die Anwesenheit muss gar nicht > nachgewiesen werde, außer die Satzung verlangt > das. Soweit für die Ermittlung von > Abstimmungsergebnissen erforderlich, genügt die > Zahl der Anwesenden. > > 2) Gründungsversammlung: Ist hier die > Notwendigkeit der Anschriften auf der > Anwesenheitsliste erforderlich? > > # Ja, das sind dann ja spätere Mitglieder, die > muss man natürlich für die Mitgliederverwaltung > erfassen. Wer nicht auf der Liste stehen will, > kann ja später beitreten.
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