Re: Briefwahl
von: pfeffer ()
Datum: 08.02.2024
Nein, dass muss die Satzung regeln, weil unter Mitgliederversammlung (als Voraussetzung für eine Beschlussfassung) immer ein Zusammentreffen der Mitglieder (auch virtuell) verstanden wird.
Eine schriftliche Beschlussfassung (auch Wahl) ist sonst nur unter den besondere Vorgaben ders § 32 Abs. 3 BGB möglich (Einstimmigkeit).