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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Ok, aber was heißt das konkret? Es geht mir um > zwei Anwendungsfälle: > > 1) Reguläre Mitgliederversammlung: Besteht hier > die rechtliche Verpflichtung einer > Anwesenheitsliste oder kann die Anwesenheit auch > anders nachgewiesen werden, z.B. durch > Einzelblätter, auf denen Leute unterschreiben, > dass sie da waren? Letzteres halte ich für > praktisch unzumutbar. Hier reichen die Namen und > Unterschriften, korrekt? > > 2) Gründungsversammlung: Ist hier die > Notwendigkeit der Anschriften auf der > Anwesenheitsliste erforderlich? Dass der Verein > die Anschriften benötigt, ist klar. Hier wollten > wir aber nach der Gründungsversammlung die > Anschriften und weitere Daten (Bankverbindung > etc.) erfragen und die Anwesenheitsliste lediglich > mit Namen und Unterschriften befallen.
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