Re: Lastschrift auch Arbeitsstundengeld einziehen
von: Turandot ()
Datum: 18.12.2023
Ich meine mich daran zu erinnern, dass ich irgendwo gelesen habe, dass bei variablen Lastschriftbeträgen der betroffenen Personen mit entsprechender Vorlaufzeit (ich glaube zwei Wochen oder so) eine Ankündigung/Rechnung über den Einzug zugestellt werden muss.
Bin mir aber nicht mehr sicher, ob das irgendwas gesetzliches war, oder eine Vorschrift der Bank, also was vertragliches.
Wäre ich in der Situation, dann würde ich zumindest auf jeden Fall für den zusätzliche Einzug eine separate Ermächtigung einholen und die beiden Beträge auch in zwei getrennten Vorgängen abbuchen.
Ersteres u.A. aufgrund der Formulierung, die du nachgereicht hast und zweites damit ein Mitglied ggf. die Möglichkeit hat den Lastschriften getrennt zu widersprechen.