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Vereinsrecht und -organisation
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da sich das Mandat auf den gesamten Jahresbeitrag > bezieht, hätte ich da keine Bedenken. > In der Praxis ist da aber eher irrelevant, weil > man eine Lastschrift innerhalb von 8 Wochen immer > widerrufen kann. Die Frage ist also allenfalls, ob > man das Mitglied mit den Gebühren für die > Lastschriftrückgabe belasten kann. Da aus der > Mitgliedschaft eine besondere Treuepflicht > entsteht, dürfte das der Fall sein.
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