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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Turandot schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich meine mich daran zu erinnern, dass ich > irgendwo gelesen habe, dass bei variablen > Lastschriftbeträgen der betroffenen Personen mit > entsprechender Vorlaufzeit (ich glaube zwei Wochen > oder so) eine Ankündigung/Rechnung über den Einzug > zugestellt werden muss. > Bin mir aber nicht mehr sicher, ob das irgendwas > gesetzliches war, oder eine Vorschrift der Bank, > also was vertragliches. > > Wäre ich in der Situation, dann würde ich > zumindest auf jeden Fall für den zusätzliche > Einzug eine separate Ermächtigung einholen und die > beiden Beträge auch in zwei getrennten Vorgängen > abbuchen. > Ersteres u.A. aufgrund der Formulierung, die du > nachgereicht hast und zweites damit ein Mitglied > ggf. die Möglichkeit hat den Lastschriften > getrennt zu widersprechen.
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