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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Morgen zusammen, > nicht abgeleistete Arbeitsstunden berechnen wir > unsere Mitgliedern mit einem bestimmten Betrag. > Dieser ist am Jahesanfang zu zahlen. Bisher > bekommen die Mitglieder eine Rechnung dafür und > zahlen diese dann per Überweisung. > Für den eigentlichen Mitgliedsbeitrag haben wir > Lastschrifteinzug. Der Text lautet: > Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, > die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen: > Verpflichtungsgründe evtl. Beitragsbegrenzung: > Jahresbeitrag und 20 Euro Aufnahmegebühr. > > Würde sich hier die Möglichkeit ergeben, auch die > nicht geleisteten Arbeitsstunden einzuziehen? > Da die Mitglieder die Einsichtsmöglichkeit haben > wieviel Stunden noch offen sind, können wir uns > die Rechnungserstellung sparen? > > Ich denke für beides nein. > Über eine Antwort würde ich mich freuen. > > Vielen Dank! > Rosenresli
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