Re: Hilfe im Ehrenamt
von: DaW ()
Datum: 16.03.2024
Ich habe eine letzte Rückfrage, unter §15 (3) haben wir den Passus hinterlegt, dass jedes Vereinsmitglied durch freie Bestimmung Mitglied eines Teams werden KANN
§ 15 Teams, Organisation innerhalb des Vereins
(1) Im Bedarfsfalle werden durch die Mitgliederversammlung Abteilungen, sogenannte Teams, eingerichtet oder aufgelöst. Den Teams können durch den Vorstand unter Beteiligung des Beirates
weitere Aufgabenbereiche angegliedert werden. Die Mitgliederversammlung ist hiervon zu unterrichten.
(2) Es bestehen bereits folgende Teams:
a. Team Nord
b. Team Ost
c. Team Süd
d. Team Süd/Ost
e. Team West
f. Team Klinikbetreuung
g. Team Lagerbetreuung
h. Team Öffentlichkeitsarbeit
i. Team Internes Netzwerk
(3) Jedes Vereinsmitglied kann durch freie Bestimmung Mitglied eines Teams werden.
(4) Die Teams werden durch einen Teamsprecher vertreten und sind gegenüber den Organen des
Vereins verantwortlich sowie auf Verlangen jederzeit zur umfassenden Berichterstattung verpflichtet. Soweit hauptamtliche besondere Vertreter (§ 9) bestellt sind, sind diese gleichzeitig Teamsprecher des Teams, dem sie organisatorisch angehören.
(5) Der Teamsprecher wird nach den Bestimmungen der Wahlordnung durch die Mitglieder des
Teams in virtueller Sitzung gewählt. Sofern sich so kein Teamsprecher findet, kann auch ein
nicht dem Team angehörendes Vereinsmitglied zum Teamsprecher gewählt werden.
(6) Zur Unterstützung des Teamsprechers kann auf dessen Vorschlag von dem Vorstand eine Vertretung benannt werden. Diese vertritt die Teamsprecher im Verhinderungsfalle
Nach meinem Verständnis schließt auch dieser § nicht aus, dass uns "nicht Mitglieder" nicht unterstützen dürfen. Sehe ich das richtig?
Es steht nun die weitere Aussage im Raum, dass die Unterstützung durch "nicht Mitglieder" satzungswidrig ist. (mit Bezug auf §4 und ggf. §15).
Zudem heißt es, das ein Vereinsamt nur von ordentlichen Mitgliedern ausgeführt werden darf. Das verstehe ich in soweit, dass Vereinsämter sowas wie Vorstand, Kassenwart, Beisitzer oder Beirat sind. Wenn der Vorstand sich ehrenamtliche Unterstützung hinzuzieht, heißt das doch nicht gleich, dass diese Person ein Vereinsamt einnimmt. Oder sehe ich das falsch?
Mit welcher Begründung dürfen "nicht Mitglieder" die den Verein dennoch unterstützen, keine Vereinsinterne Mailadresse zur Ausführung ihrer Unterstützungsleistung erhalten? Bisher haben die Ehrenamtlichen vor Einrichtung eine Datenschutzvereinbarung unterzeichnet. Eine separate Regelung gibt es in der Satzung nicht dazu.