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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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DaW schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich habe eine letzte Rückfrage, unter §15 (3) > haben wir den Passus hinterlegt, dass jedes > Vereinsmitglied durch freie Bestimmung Mitglied > eines Teams werden KANN > > § 15 Teams, Organisation innerhalb des Vereins > > (1) Im Bedarfsfalle werden durch die > Mitgliederversammlung Abteilungen, sogenannte > Teams, eingerichtet oder aufgelöst. Den Teams > können durch den Vorstand unter Beteiligung des > Beirates > weitere Aufgabenbereiche angegliedert werden. Die > Mitgliederversammlung ist hiervon zu > unterrichten. > > (2) Es bestehen bereits folgende Teams: > a. Team Nord > b. Team Ost > c. Team Süd > d. Team Süd/Ost > e. Team West > f. Team Klinikbetreuung > g. Team Lagerbetreuung > h. Team Öffentlichkeitsarbeit > i. Team Internes Netzwerk > > (3) Jedes Vereinsmitglied kann durch freie > Bestimmung Mitglied eines Teams werden. > > (4) Die Teams werden durch einen Teamsprecher > vertreten und sind gegenüber den Organen des > Vereins verantwortlich sowie auf Verlangen > jederzeit zur umfassenden Berichterstattung > verpflichtet. Soweit hauptamtliche besondere > Vertreter (§ 9) bestellt sind, sind diese > gleichzeitig Teamsprecher des Teams, dem sie > organisatorisch angehören. > > (5) Der Teamsprecher wird nach den Bestimmungen > der Wahlordnung durch die Mitglieder des > Teams in virtueller Sitzung gewählt. Sofern sich > so kein Teamsprecher findet, kann auch ein > nicht dem Team angehörendes Vereinsmitglied zum > Teamsprecher gewählt werden. > > (6) Zur Unterstützung des Teamsprechers kann auf > dessen Vorschlag von dem Vorstand eine Vertretung > benannt werden. Diese vertritt die Teamsprecher im > Verhinderungsfalle > > > Nach meinem Verständnis schließt auch dieser § > nicht aus, dass uns "nicht Mitglieder" nicht > unterstützen dürfen. Sehe ich das richtig? > > Es steht nun die weitere Aussage im Raum, dass die > Unterstützung durch "nicht Mitglieder" > satzungswidrig ist. (mit Bezug auf §4 und ggf. > §15). > > Zudem heißt es, das ein Vereinsamt nur von > ordentlichen Mitgliedern ausgeführt werden darf. > Das verstehe ich in soweit, dass Vereinsämter > sowas wie Vorstand, Kassenwart, Beisitzer oder > Beirat sind. Wenn der Vorstand sich ehrenamtliche > Unterstützung hinzuzieht, heißt das doch nicht > gleich, dass diese Person ein Vereinsamt einnimmt. > Oder sehe ich das falsch? > > Mit welcher Begründung dürfen "nicht Mitglieder" > die den Verein dennoch unterstützen, keine > Vereinsinterne Mailadresse zur Ausführung ihrer > Unterstützungsleistung erhalten? Bisher haben die > Ehrenamtlichen vor Einrichtung eine > Datenschutzvereinbarung unterzeichnet. Eine > separate Regelung gibt es in der Satzung nicht > dazu.
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