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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Unter Vereinsämter verstehe ich den Vorstand, > Kassenwart, Beisitzer oder Beirat. Oder ist das > falsch? > > # Ämter (Organe) sind grundsätzlich alle > Funktionen, die die Satzung vorsieht. Das gilt > nicht nur für gesetzliche Pflichtorgane (was ja > neben der Mitgliederversammlung nur der Vorstand > wäre). > > "Nur ordentliche Mitglieder können in ein > Vereinsamt gewählt werden." > > # Damit wäre die Sache klar.
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