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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Datenschutzordnung
von: LuHa ()
Datum: 17.02.2024

Hallo zusammen,

wir geben uns im neuen Verein eine Datenschutzordnung, in der grundlegendes zum Datenschutz geregelt ist. Diese wird nach jetzigem Vorgehen von der Mitgliederversammlung beschlossen, ich überlege aber, ob es sinnvoller ist, diese vom Vorstand beschließen zu lassen, um hier flexibler Anpassungen vornehmen zu können.

Gibt es Erfahrungen/Gründe, es so oder so zu machen?

Gruß

Re: Datenschutzordnung
von: LuHa ()
Datum: 17.02.2024

...und ganz praktisch: Wenn der Vorstand beschließt - kann das einfach im Rahmen der Gründungsversammlung erfolgen? Z.B. "TOP 4: Der Vorstand beschließt nach erfolgter Aussprache in der Gründungsversammlung die Datenschutzverordnung."

Re: Datenschutzordnung
von: pfeffer ()
Datum: 17.02.2024

Die Frage ist, welche Regelungen die Ordnung enthält. Grundlegende Rechte und Pflichten der Mitglieder kann nur die Satzung regeln. Ansonsten muss die Satzung den Vorstand ermächtigen, entsprechenden Ordnungen zu erlassen.

Re: Datenschutzordnung
von: LuHa ()
Datum: 17.02.2024

Sie enthält:
1) Welche Daten werden erhoben (Alles Pflichtdaten der Mitgliedschaft)
2) Zuständigkeit und Zwecke der Datenverarbeitung
3) Datenverarbeitung über Clouddienstleister mit Auftragsverarbeitungsvereinbarung
4) Keine weitere Übermittlung
5) Veröffentlichung von Fotos an öffentlichen Versammlungen ohne Zustimmung, von internen Veranstaltungen nur mit Zustimmung
6) Löschung der Daten nach 2 Jahren
7) Rechte der Mitglieder (Auskunft, Löschung, Einsicht etc.)
8) Beschwerderecht

M.E. alles Dinge, die der Vorstand beschließen kann, oder?

Und die zweite Frage (s.o.): Kann man das im Rahmen der MV machen? Also einen Vorstandsbeschluss, der innerhalb der MV getroffen wird?

Re: Datenschutzordnung
von: pfeffer ()
Datum: 17.02.2024

M.E. alles Dinge, die der Vorstand beschließen kann, oder?

# Nein, datenschutzrechtlich geht es hier ja zum guten Teil um die Einwilligung der Mitglieder. Alles was über das für die Mitgliederverwaltung Unvermeidliche hinausgeht, ist zustimmungspflichtig. Das kann deshalb nicht der Vorstand entscheiden. Nach neuerer Auffassung der Datenschutzbehörden kann das nicht mal die Satzung regeln. Es bedarf also der einzelnen Zustimmung der Mitglieder.

Re: Datenschutzordnung
von: LuHa ()
Datum: 17.02.2024

Ok, das ist klar, das wäre für mich aber ein anderes Thema. Unser Mitgliedsantrag sieht vor, dass die Datenschutzordnung explizit akzeptiert wird, d.h. die Zustimmung erfolgt bei Beitritt. Aber der Text der Ordnung muss ja trotzdem nicht von der MV beschlossen werden? Bei Änderungen müssen ggf. nochmals explizite Zustimmungen eingeholt werden (je nach Änderung), aber das wäre ja unabhängig davon, wer den Text beschließt - oder steht ich hier auf dem Schlauch?

Re: Datenschutzordnung
von: pfeffer ()
Datum: 17.02.2024

Die Frage ist halt, welche Wirkung eine solche Ordnung entfalten kann, wenn darin weder zustimmungspflichtige Datenverwendungen noch für die Mitgliedschaft relevante Regelungen getroffen werden können. Ich halte das für verzichtbar. Es ist dann nicht mehr also eine Selbstbindung des Vorstands.

Re: Datenschutzordnung
von: LuHa ()
Datum: 17.02.2024

Ich habe das nach ergiebiger Internetrecherche so verstanden, dass solche Dinge zwingend verschriftlicht werden müssen, eben z.B. in einer Vereinsordnung, vgl. Abschnitt 1.3.3 in "Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)" des Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg.

M.E. regeln wir nichts, was sich nicht auch aus der Mitgliedschaft ergibt - oder welche Punkte meinen Sie oben, die darüber hinaus gehen?



Edited 1 time(s). Last edit at 17.02.2024 by LuHa.

Re: Datenschutzordnung
von: pfeffer ()
Datum: 18.02.2024

Die Frage ist, was da verschriftlich werden soll. Einverständniserklärungen sind wie gesagt nur mit Erlaubnis jedes Mitglieds wirksam. Die DS-Ordnung würde als nur regeln können, was rechtlich ohnehin geboten ist. Das muss aber nicht geregelt werden.
Verpflichtungen für die Mitglieder wiederum kann ein Vorstand nicht erlassen, wenn die Satzung das nicht ermöglicht.

Re: Datenschutzordnung
von: LuHa ()
Datum: 18.02.2024

Ok verstehe ich.

Könnten Sie mir dennoch die Frage beantworten, ob Ordnungen, die durch den Vorstand beschlossen werden, auch im Rahmen der Gründungsversammlung beschlossen werden können? Also nicht durch die Gründungsversammlung, sondern durch den Vorstand?

Re: Datenschutzordnung
von: pfeffer ()
Datum: 18.02.2024

Ja, es muss halt zeitgleich eine Vorstandssitzung einberufen werden.

Re: Datenschutzordnung
von: LuHa ()
Datum: 19.02.2024

Ok. Ginge es auch, dass die Gründungsversammlung beschließt, auch wenn der Vorstand eigentlich zuständig wäre?

Re: Datenschutzordnung
von: pfeffer ()
Datum: 19.02.2024

Wenn die Satzung das dem Vorstand zuweist, kann nur er beschließen.

Re: Datenschutzordnung
von: Rainer Lindner ()
Datum: 26.04.2024

Hallo,

wo finde ich ein Muster für eine Datenschutzordnung oder ein Gerüst /Checkliste dafür?