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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Frage ist, was da verschriftlich werden soll. > Einverständniserklärungen sind wie gesagt nur mit > Erlaubnis jedes Mitglieds wirksam. Die DS-Ordnung > würde als nur regeln können, was rechtlich ohnehin > geboten ist. Das muss aber nicht geregelt werden. > Verpflichtungen für die Mitglieder wiederum kann > ein Vorstand nicht erlassen, wenn die Satzung das > nicht ermöglicht.
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