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Vereinsrecht und -organisation
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LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich habe das nach ergiebiger Internetrecherche so > verstanden, dass solche Dinge zwingend > verschriftlicht werden müssen, eben z.B. in einer > Vereinsordnung, vgl. Abschnitt 1.3.3 in > "Datenschutz im Verein nach der > Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)" des > Landesbeauftragten für Datenschutz > Baden-Württemberg. > > M.E. regeln wir nichts, was sich nicht auch aus > der Mitgliedschaft ergibt - oder welche Punkte > meinen Sie oben, die darüber hinaus gehen?
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