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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > M.E. alles Dinge, die der Vorstand beschließen > kann, oder? > > # Nein, datenschutzrechtlich geht es hier ja zum > guten Teil um die Einwilligung der Mitglieder. > Alles was über das für die Mitgliederverwaltung > Unvermeidliche hinausgeht, ist > zustimmungspflichtig. Das kann deshalb nicht der > Vorstand entscheiden. Nach neuerer Auffassung der > Datenschutzbehörden kann das nicht mal die > Satzung regeln. Es bedarf also der einzelnen > Zustimmung der Mitglieder.
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