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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Anwesenheitslisten Datenschutz
von: LuHa ()
Datum: 07.02.2024

Hallo zusammen,

es kam bei uns gerade die Frage auf, ob eine Anwesenheitsliste bei der Mitgliederversammlung datenschutzrechtlich in Ordnung sei, da ja offen die Namen der anderen Mitglieder zu lesen sind.

Kennt hier jemand die genaue rechtliche Situation?

Gruß

Re: Anwesenheitslisten Datenschutz
von: LuHa ()
Datum: 07.02.2024

und als Ergänzung: ist es korrekt, dass in der Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung neben dem Namen auch die Anschriften der Personen aufgeführt werden müssen?

Re: Anwesenheitslisten Datenschutz
von: pfeffer ()
Datum: 07.02.2024

Die Sache ist doch ganz einfach: Wer nicht auf die Liste will, wird nicht eingetragen. Es gibt in den meisten Fällen beim Datenschutz einen Erlaubnisvorbehalt. Die Erlaubnis kann auch stillschweigend erteilt werden.

Re: Anwesenheitslisten Datenschutz
von: LuHa ()
Datum: 07.02.2024

Ok, aber was heißt das konkret? Es geht mir um zwei Anwendungsfälle:

1) Reguläre Mitgliederversammlung: Besteht hier die rechtliche Verpflichtung einer Anwesenheitsliste oder kann die Anwesenheit auch anders nachgewiesen werden, z.B. durch Einzelblätter, auf denen Leute unterschreiben, dass sie da waren? Letzteres halte ich für praktisch unzumutbar. Hier reichen die Namen und Unterschriften, korrekt?

2) Gründungsversammlung: Ist hier die Notwendigkeit der Anschriften auf der Anwesenheitsliste erforderlich? Dass der Verein die Anschriften benötigt, ist klar. Hier wollten wir aber nach der Gründungsversammlung die Anschriften und weitere Daten (Bankverbindung etc.) erfragen und die Anwesenheitsliste lediglich mit Namen und Unterschriften befallen.

Re: Anwesenheitslisten Datenschutz
von: pfeffer ()
Datum: 07.02.2024

1) Reguläre Mitgliederversammlung: Besteht hier die rechtliche Verpflichtung einer Anwesenheitsliste

# Nein. Die Anwesenheit muss gar nicht nachgewiesen werde, außer die Satzung verlangt das. Soweit für die Ermittlung von Abstimmungsergebnissen erforderlich, genügt die Zahl der Anwesenden.

2) Gründungsversammlung: Ist hier die Notwendigkeit der Anschriften auf der Anwesenheitsliste erforderlich?

# Ja, das sind dann ja spätere Mitglieder, die muss man natürlich für die Mitgliederverwaltung erfassen. Wer nicht auf der Liste stehen will, kann ja später beitreten.