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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Virtuelle/hybride Sitzung und Umlaufverfahren
von: LuHa ()
Datum: 03.02.2024

Hallo,

wir befinden uns gerade in der Vorbereitung einer Vereinsgründung und schreiben an der Satzung. Gerne möchten wir direkt in die Satzung eine Ermächtigung für virtuelle Mitgliederversammlungen aufnehmen (ja, nicht nötig, aber dann steht es direkt fest verankert). Wie verhält es sich bei Vorstandssitzungen? Brauchen wir hier auch explizit eine Ermächtigung? Muss die Satzung überhaupt etwas über Vorstandssitzungen aussagen?
Ist es möglich, Vorstandsbeschlüsse auch im elektronischen Umlauf (per Mail) zu fassen?

Gruß

Re: Virtuelle/hybride Sitzung und Umlaufverfahren
von: pfeffer ()
Datum: 03.02.2024

Brauchen wir hier auch explizit eine Ermächtigung?

# Für Vorstandsitzungen gelten nach § 28 BGB die gleichen Regelungen wie für die MV.
Es macht hier insbesondere Sinn, kürzere Ladungfristen zu regeln oder eine Beschlussfassung per E-Mail oder Telefon.

Ist es möglich, Vorstandsbeschlüsse auch im elektronischen Umlauf (per Mail) zu fassen?

# Ja, das muss aber die Satzung regeln.

Re: Virtuelle/hybride Sitzung und Umlaufverfahren
von: LuHa ()
Datum: 03.02.2024

z.B. so?

(5) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand kann bei Beteiligung aller Vorstandsmitglieder auch Beschlüsse per E-Mail-Umlauf fassen, sofern kein Vorstandsmitglied die Befassung in einer Vorstandssitzung fordert.
(6) Vorstandssitzungen werden von der oder dem 1. Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 7 Tagen und unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Vorstandssitzungen können auch als virtuelle oder hybride Versammlung durchgeführt werden.

Re: Virtuelle/hybride Sitzung und Umlaufverfahren
von: pfeffer ()
Datum: 04.02.2024

Ja, das ist völlig Ordnung.
Ein Möglichkeit wäre auch noch:
"Der Vorstand kann ohne Rücksicht auf Form und Frist eine (virtuelle) Sitzung einberufen, wenn alle Vorstandsmitglieder zustimmen."

Re: Virtuelle/hybride Sitzung und Umlaufverfahren
von: LuHa ()
Datum: 04.02.2024

Zum Umlaufverfahren bei Vorstandssitzungen: Sind diese auch im Wege elektronischer Kommunikation (z.B. in WhatsApp-Gruppe oder via Abstimmungstool) möglich?

Re: Virtuelle/hybride Sitzung und Umlaufverfahren
von: pfeffer ()
Datum: 05.02.2024

Ja. Wenn die Satzung das für den Vorstand nicht eigens regelt, gelten wie gesagt die Regelungen für die MV.

Re: Virtuelle/hybride Sitzung und Umlaufverfahren
von: LuHa ()
Datum: 06.02.2024

z.B. so "Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand kann bei Beteiligung aller Vorstandsmitglieder auch Beschlüsse mittels elektronischer Kommunikationsmedien fassen, sofern nicht mindestens ein Viertel der Vorstandsmitglieder die Befassung in einer Vorstandssitzung innerhalb von 2 Tagen nach Bekanntgabe der Abstimmung fordert und bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen abgibt."?

Re: Virtuelle/hybride Sitzung und Umlaufverfahren
von: pfeffer ()
Datum: 07.02.2024

Ja, das geht so.